Ein englisches Universitäts-College kann einer Stiftung nach deutschem Recht entsprechen und wegen Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit sein. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
(BFH, Beschluss vom 24.03.2021 - V R 35/18)
(BFH, Beschluss vom 24.03.2021 - V R 35/18)