Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Eilverfahren die Beschwerde der Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte entschieden, dass die DES keinen Anspruch darauf hat, auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erwähnt zu werden.
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2021 - 9 S 20/21)
(OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2021 - 9 S 20/21)